WISSEN
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), einfach erklärt
Die EÜR ist die einfache Gewinnermittlung für Selbstständige und Kleinunternehmer. Kein Soll und Haben, keine Bilanz — nur: Einnahmen minus Ausgaben.
Wer die EÜR machen darf
Freiberufler unabhängig vom Umsatz, dazu Gewerbetreibende unter den Grenzen (vereinfacht: bis 80.000 € Gewinn bzw. 800.000 € Umsatz). GmbHs und bilanzierungspflichtige Betriebe brauchen doppelte Buchführung — die EÜR ist die schlanke Alternative für alle anderen.
Wie sie funktioniert
Du zählst alle Betriebseinnahmen und ziehst die Betriebsausgaben ab. Das Ergebnis ist dein Gewinn — die Zahl für die Steuererklärung. Erfasst wird nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: es zählt das Datum der Zahlung, nicht der Rechnung. Trag in Quitto dann das Zahlungsdatum ein.
Die Anlage EÜR
Die EÜR gibst du mit der Steuererklärung elektronisch als „Anlage EÜR" ab. Jede Ausgabe gehört in eine bestimmte Zeile (z. B. Reisekosten, Telefon, Arbeitsmittel). Quitto sortiert deine Belege in EÜR-Kategorien und fasst sie in einer Übersicht zusammen; die Zeilen der Anlage übernimmt dein Steuerberater oder du selbst.
Belege & Fristen
Belege musst du aufbewahren — 8 Jahre, Bücher und Abschlüsse 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, seit 1.1.2025). Digital ist zulässig, wenn lesbar und unverändert archiviert. Abgabefrist ist meist der 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater später). Wer übers Jahr sammelt, hat im Juli nichts zu tun.
Quitto macht deine EÜR
Belege fotografieren, Kategorie wählen, am Jahresende exportieren. Drei Belege gratis.
Wie Quitto das macht